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   BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05   

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https://dejure.org/2007,37731
BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05 (https://dejure.org/2007,37731)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05 (https://dejure.org/2007,37731)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 33 W (pat) 133/05 (https://dejure.org/2007,37731)
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  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Hierzu verweist die Anmelderin auf die Entscheidung BGH MarkenR 1999, 292 - HOUSE OF BLUES.

    Zwar führt die Anmelderin in diesem Zusammenhang richtig aus, dass die Anmeldemarke sprachlich unmittelbar (nur) den Dienstleistungserbringer bezeichnet, wobei sie auf die Entscheidung GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES verweist, in der der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass die Bezeichnung eines kaufmännischen Betriebes nicht notwendig auch eine Bezeichnung von Merkmalen der in einem solchen Betrieb veräußerten Waren darstellen muss.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Zum einen kann einer Marke auch dann die Unterscheidungskraft fehlen, wenn sie nicht beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677; Nr. 69 f., 86 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 19 - BIOMILD; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 110).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Zum einen kann einer Marke auch dann die Unterscheidungskraft fehlen, wenn sie nicht beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677; Nr. 69 f., 86 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681, Nr. 19 - BIOMILD; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 110).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 133/05
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
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